Verbreitung von Kinder- & Jugendpornografie als Form der Peer-Gewalt. Rechtliche und pädagogische Einordnung

02.03.2023 , 09:30 – 13:00 Uhr, Online-Seminar, Kosten: 30,- €

Unsere Partner-Einrichtung AJS (Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen) bietet in Kürze eine Online-Fortbildung zur Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie und deren rechtliche sowie pädagogische Einordnung an.

“Seitdem sich unsere Lebenswirklichkeit um den digitalen Raum erweitert hat, verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik zunehmende Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie. Allein im Jahr 2021 wurden in NRW über 11.000 Fälle von Verbreitung, Besitz oder Erwerb von Kinderpornografie angezeigt (184b StGB). Mehr als ein Drittel dieser Anzeigen fällt auf Kinder und Jugendliche. Vermutlich waren sich viele der Minderjährigen dabei nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen. Denn freizügige und intime Fotos im Vertrauen an die Partner*in zu versenden ist gelebter Alltag in vielen Beziehungen – nicht nur unter Jugendlichen. Dieses so genannte „Sexting“ stößt jedoch an rechtliche Grenzen, wenn Bilder z.B. ohne Einverständnis weitergegeben werden und vor allem wenn unter 14-Jährige beteiligt sind.

Im Online-Seminar geht es um die digitale Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie durch Kinder und Jugendliche. Was sagt das Strafgesetzbuch hierzu? Welche Rechtsnormen sollten Heranwachsende und Erwachsene kennen? Wie sollten pädagogische Fachkräfte reagieren, wenn in ihrer Einrichtung ein Fall auftritt? Und wie kriegen wir es trotz Gefährdungen hin, im pädagogischen Alltag eine sexualfreundliche Erziehung zu gewährleisten? Hier müssen wir passgenaue und interdisziplinäre Lösungswege entwickeln, die im Einklang mit dem Gesetz stehen und der Lebensrealität der Jugendlichen gerecht werden.”

Mehr Informationen und Anmeldung sind über die Website der AJS zu finden:

Über die AJS

Die AJS ist eine landesweit tätige Fachstelle zur Förderung des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes. Die Arbeit der AJS ist geprägt vom Gedanken des Empowerments: Junge Menschen sollen in ihrer Entwicklung so unterstützt und gefördert werden, dass sie zu selbstbestimmten, reflektierten und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.

Die AJS wurde 1953 als Aktion Jugendschutz gegründet. Aktuell erhält die AJS eine institutionelle Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans NRW. Da die AJS zu allen Themen des Kinder- und Jugendschutzes arbeitet, kommen die Mitarbeiter*innen aus verschiedenen Fachgebieten. Die AJS ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein.